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Allgemeine Hygiene- und Schutzmaßnahmen am GSG Taucha

Neben den Hinweisen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung zum Schutz vor Infektionskrankheiten, der vom 17.07.2022 bis zum 10.09.2022 gültigen Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung und der Verordnung zur Regelung von Erleichterungen und Ausnahmen von Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 (COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung – SchAusnahmV) vom 29.08.2022 gelten am Geschwister-Scholl-Gymnasium Taucha ab 07.06.2022 folgende Maßnahmen:

1. Das Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes (OP-Maske) oder einer FFP2-Maske oder vergleichbaren Atemschutzmaske sowie das Einhalten des Mindestabstands 1,5 m, wo immer möglich, wird für alle Schülerinnen und Schüler sowie Lehrinnen und Lehrer und sonstiges schulisches Personal empfohlen.

2. Nach dem Betreten des Schulgebäudes waschen sich alle Schülerinnen und Schüler umgehend die Hände in den Sanitärräumen oder in den Unterrichtszimmern. Auch in den Unterrichtszimmern stehen dafür Flüssigseife und Papierhandtücher zur Verfügung. Bei Bedarf kann sich jede Schülerin und jeder Schüler die Hände desinfizieren. Dazu stehen Desinfektionsmittel an zentralen Stellen (im Eingangsbereich und in den Sanitärräumen) bereit.

3. In der Schule werden keine anlasslosen Tests auf das Coronavirus SARS-CoV-2 durchgeführt. Bei mindestens einem SARS-CoV-2-ähnlichem Symptom (Atemnot, neu auftretender Husten, Fieber, Geruchs- oder Geschmacksverlust) sollte ein Arzt aufgesucht werden, bei leichten Symptomen sollte vor dem Schulbesuch ein Selbsttest durchgeführt werden. Die Quarantänemaßnahmen richten sich nach den jeweiligen Festlegungen des Landkreises Nordsachsen bzw. der Stadt Leipzig.

4. Die Benutzung der Toiletten ist jederzeit erlaubt und sollte möglichst über die gesamte Aufenthaltszeit in der Schule verteilt werden. Dazu sollten möglichst nur die jeweiligen Sanitärräume der Etage genutzt, in der sich der eigene Unterrichtsraum befindet (2. OG: Nutzung der Aula-Toiletten). Generell ist über den Tag verteilt auf häufigeres Händewaschen zu achten.

5. Die Unterrichtsräume sind mindestens zweimal pro Block, jeweils 3 bis 5 min zu lüften. Die erste Lüftung erfolgt spätestens 30 min nach Unterrichtsbeginn. Die Fenster dürfen in den Pausen nicht offen stehen bleiben, sondern maximal angekippt werden, sobald Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer den Raum verlassen.

6. Schülerinnen oder Schüler, die während des Aufenthalts in der Schule eines der folgenden Symptome zeigen, die auf eine mögliche SARS-CoV-2-Infektion hinweisen (Atemnot, neu auftretender Husten, starker Schnupfen, Fieber und Geruchs- oder Geschmacksverlust), können in der Schule freiwillig einen Selbsttest durchführen. In jedem Falle sollen die Betreffenden durch einen Personensorgeberechtigten oder eine von diesem bevollmächtigte Person abgeholt werden bzw. müssen sich bei Volljährigkeit selbst unverzüglich nach Hause begeben.

7. Einrichtungsfremde Personen müssen keinen Impf-, Genesenen- oder Testnachweis vorlegen.

Taucha, 26.08.2022

K. Rentsch
Schulleiterin

Hygiene- und Schutzmaßnahmen

V. Kuhne
Sicherheitsbeauftragter

Allgemeine Hygiene- und Schutzmaßnahmen am GSG Taucha

Neben den Hinweisen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung zum Schutz vor Infektionskrankheiten, der vom 17.07.2022 bis zum 10.09.2022 gültigen Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung und der Verordnung zur Regelung von Erleichterungen und Ausnahmen von Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 (COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung – SchAusnahmV) vom 29.08.2022 gelten am Geschwister-Scholl-Gymnasium Taucha ab 07.06.2022 folgende Maßnahmen:

1. Das Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes (OP-Maske) oder einer FFP2-Maske oder vergleichbaren Atemschutzmaske sowie das Einhalten des Mindestabstands 1,5 m, wo immer möglich, wird für alle Schülerinnen und Schüler sowie Lehrinnen und Lehrer und sonstiges schulisches Personal empfohlen.

2. Nach dem Betreten des Schulgebäudes waschen sich alle Schülerinnen und Schüler umgehend die Hände in den Sanitärräumen oder in den Unterrichtszimmern. Auch in den Unterrichtszimmern stehen dafür Flüssigseife und Papierhandtücher zur Verfügung. Bei Bedarf kann sich jede Schülerin und jeder Schüler die Hände desinfizieren. Dazu stehen Desinfektionsmittel an zentralen Stellen (im Eingangsbereich und in den Sanitärräumen) bereit.

3. In der Schule werden keine anlasslosen Tests auf das Coronavirus SARS-CoV-2 durchgeführt. Bei mindestens einem SARS-CoV-2-ähnlichem Symptom (Atemnot, neu auftretender Husten, Fieber, Geruchs- oder Geschmacksverlust) sollte ein Arzt aufgesucht werden, bei leichten Symptomen sollte vor dem Schulbesuch ein Selbsttest durchgeführt werden. Die Quarantänemaßnahmen richten sich nach den jeweiligen Festlegungen des Landkreises Nordsachsen bzw. der Stadt Leipzig.

4. Die Benutzung der Toiletten ist jederzeit erlaubt und sollte möglichst über die gesamte Aufenthaltszeit in der Schule verteilt werden. Dazu sollten möglichst nur die jeweiligen Sanitärräume der Etage genutzt, in der sich der eigene Unterrichtsraum befindet (2. OG: Nutzung der Aula-Toiletten). Generell ist über den Tag verteilt auf häufigeres Händewaschen zu achten.

5. Die Unterrichtsräume sind mindestens zweimal pro Block, jeweils 3 bis 5 min zu lüften. Die erste Lüftung erfolgt spätestens 30 min nach Unterrichtsbeginn. Die Fenster dürfen in den Pausen nicht offen stehen bleiben, sondern maximal angekippt werden, sobald Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer den Raum verlassen.

6. Schülerinnen oder Schüler, die während des Aufenthalts in der Schule eines der folgenden Symptome zeigen, die auf eine mögliche SARS-CoV-2-Infektion hinweisen (Atemnot, neu auftretender Husten, starker Schnupfen, Fieber und Geruchs- oder Geschmacksverlust), können in der Schule freiwillig einen Selbsttest durchführen. In jedem Falle sollen die Betreffenden durch einen Personensorgeberechtigten oder eine von diesem bevollmächtigte Person abgeholt werden bzw. müssen sich bei Volljährigkeit selbst unverzüglich nach Hause begeben.

7. Einrichtungsfremde Personen müssen keinen Impf-, Genesenen- oder Testnachweis vorlegen.

Taucha, 26.08.2022

Hygiene- und Schutzmaßnahmen am GSG