Skip to main content

Informationen zum Schüleraufnahmeverfahren im Schuljahr 2023/2024 - Klasse 5

Sehr geehrte Eltern,

wir freuen uns über Ihr Interesse an unserer Schule. Für die Anmeldung an unserer Schule beachten Sie bitte die nachfolgenden Hinweise.

Fall I: Es liegt eine Bildungsempfehlung für das Gymnasium vor, ausgestellt von einer staatlichen Grundschule.
Die Anmeldung erfolgt ausschließlich über den Postweg an:
Geschwister-Scholl-Gymnasium Taucha
Geschwister-Scholl-Straße 4
04425 Taucha
Die Unterlagen versenden Sie bitte in einem Briefumschlag.

Fall II: Es liegt eine Bildungsempfehlung für die Oberschule vor oder der Schüler/ die Schülerin kommt von einer Grundschule in freier Trägerschaft.
Die Anmeldung wird persönlich und von beiden Personensorgeberechtigten vorgenommen, sofern sie das gemeinsame Sorgerecht haben. Anderenfalls ist die Vorlage einer Vollmacht bzw. der Nachweis der Alleinsorgeberechtigung erforderlich.
(Bringen Sie bitte alle Unterlagen zur Anmeldung mit.)

Anmeldetermine für Fall II (direkt in unserem Sekretariat) sind:
Montag, 13.02.2023, 07:30 – 12:00 und 15:00 – 17:30
Mittwoch, 22.02.2023, 07:30 – 12:00 und 15:00 – 17:30
Dienstag, 28.02.2023, 15:00 – 17:30
Sollte keiner der oben genannten Termine passen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf unter: 034298/35280 oder per Kontaktformular.

Folgende Unterlagen sind für beide Fälle erforderlich:
1. Bildungsempfehlung im Original
2. Formblatt des LaSuB („gelber Zettel“) – mit Stempel der Grundschule – Bitte alle 3 Schulwünsche angeben im Original (*)
3. Kopie der Geburtsurkunde
4. Kopie der Halbjahresinformation Klasse 4 und des Endjahreszeugnisses Klasse 3
5. Kopie der Personalausweise als Nachweis zum Hauptwohnsitz des Kindes oder Kopie der Meldebescheinigung
6. Nachweis gemäß Masernschutzgesetz (nur bei Aufnahme aus Schulen in freier Trägerschaft) Vorlage Impfausweis im Original
7. Ausgefülltes Aufnahmeformular unseres Gymnasiums (Anlage 3 – Schüler-Stammdatenblatt Klasse 5_GSG) im Original
(Hinweis: Bitte beachten Sie, dass Sie das beigefügte Stammdatenblatt unserer Schule ausfüllen und nicht das grüne Stammdatenblatt, welches von der Grundschule ausgegeben wird.)
8. Gegebenenfalls Nachweis des Förderbescheides zur Inklusion in Kopie und ausgefüllte Anlage F-Förderbedarf
9. Gegebenenfalls Nachweis der Alleinsorgeberechtigung (Ansonsten sind immer beide Unterschriften der Personensorgeberechtigten notwendig.)
10. Passfoto für Schülerausweis (auf Rückseite mit Namen in Druckbuchstaben versehen)

(*) Für Schülerinnen und Schüler mit Bildungsempfehlung Oberschule ist zusätzlich die Anlage 1-Information für Eltern mit Bildungsempfehlung für die Oberschule auszufüllen. Der Eintrag zum Beratungsgespräch bleibt noch frei. Dieser wird bei der Anmeldung ergänzt.

Für Schülerinnen und Schüler von freien Trägern ohne gelben Zettel: Formloses Blatt:
Name, Anschrift, Geburtsdatum, Geburtsort, alle drei Schulwünsche, beide Unterschriften.

Bitte beachten Sie, dass kein Rechtsanspruch auf den Besuch einer bestimmten Schule besteht. Insbesondere besteht auch kein Rechtsanspruch auf Aufnahme an dem Gymnasium, welches Ihre Anmeldung entgegengenommen und an dem das Beratungsgespräch stattgefunden hat.

Über die Aufnahme der Schülerinnen und Schüler entscheiden die Schulleiter im Rahmen der an der Schule verfügbaren Kapazität. Überschreitet die Anzahl der Anmeldungen die vorhandene Kapazität, wird eine Auswahl unter den Bewerbern anhand der festgelegten Kriterien getroffen.

An unserer Schule werden im Schuljahr 2023/24 vier 5. Klassen eingerichtet.

Durch die Schulleiterin wurden gemäß § 34 Abs. 6 SächsSchulG, § 3 Abs. 3 Schulordnung Gymnasien Abiturprüfung (SOGYA) nachstehende Aufnahmekriterien in dieser Reihenfolge festgelegt:
a. Vorrangig aufgenommen werden:
1. Kinder, deren Geschwister zum Zeitpunkt des Schuljahresbeginns (2023/24) unsere Schule besuchen;
2. Kinder mit Hauptwohnsitz im Zuständigkeitsbereich des Schulträgers (Landkreis Nordsachsen); Bei Kapazitätsüberschreitung erfolgt die erforderliche Auswahl unter diesen Schülerinnen und Schülern im Losverfahren.
b. Die Vergabe der übrigen Plätze erfolgt im Losverfahren.
c. Weiterhin ist zu beachten, dass
• ggf. Plätze für Jahrgangswiederholer vorzuhalten sind,
• ggf. die Aufnahme von Zwillingen berücksichtigt werden muss,
• ggf. Plätze für inklusiv unterrichtete Schülerinnen und Schüler gemäß § 2 SächsKlassBVO kapazitätsmindernd (Gewichtungszuschläge) berücksichtigt werden,
• in jeder Klasse maximal 28 Kinder unterrichtet werden können,
• im Haus I kein Fahrstuhl zur Verfügung steht.

Bitte beachten Sie, dass Aspekte wie das pädagogische Konzept der Schule (Profile, Fremdsprachen), Kooperationsvereinbarungen mit Grundschulen, Wohnortnähe etc. bei der Auswahl der Schülerinnen und Schüler keine Rolle spielen.

Kann eine Aufnahme Ihres Kindes an unserer Schule nicht erfolgen, werden Ihre Anmeldeunterlagen mit Ihrem Einverständnis an die Schule Ihres Zweit- bzw. Drittwunsches weitergeleitet. Bitte bedenken Sie, dass an den Zweit- bzw. Drittwunschschulen keine neuen Auswahlverfahren mehr durchgeführt werden, wenn die Plätze an den Schulen bereits mit dem Erstwunsch vergeben sind. Die Auswahl der Schulen im Erst-, Zweit- bzw. Drittwunsch sollten Sie daher sorgsam treffen.

Sollte Ihr Kind aufgrund der großen Nachfrage an Plätzen an keiner Ihrer Wunschschulen aufgenommen werden können, werden Ihre Antragsunterlagen mit Ihrem Einverständnis an eine Schule mit noch vorhandenen Aufnahmekapazitäten übergeben.

Termine:
· Anmeldeschluss ist Freitag, 03.03.2023, 11:30 Uhr.
· Sie bekommen bis spätestens 10.03.2023 eine Eingangsbestätigung per Mail. Aus diesem Grund ist die Angabe Ihrer E-Mail-Adresse auch unbedingt erforderlich.
· Der Bescheid zum Thema Aufnahme erreicht Sie am 26.05.2023.

Eltern von Schülerinnen und Schülern, denen eine Bildungsempfehlung für das Gymnasium erst am Ende des Schuljahres erteilt wird, können bis zum 03. Juli 2023 einen Antrag auf Aufnahme ihres Kindes bei dem Gymnasium ihrer Wahl stellen.

Kathrin Rentsch / Schulleiterin

Hinweis in eigener Sache: Notwendige Formulare für die Anmeldung werden Ihnen hiermit auf unserer Homepage zur Verfügung gestellt. Bitte beachten Sie, dass die Reihenfolge der Anmeldungen überhaupt keine Rolle für die Auswahl der Schülerinnen und Schüler spielt. Vielen Dank.

Anlage 1 – Informationen für Eltern mit Bildungsempfehlung für die Oberschule
Anlage 2 – Information zur Erhebung personenbezogener Daten
Anlage 3 – Schüler-Stammdatenblatt Klasse 5_GSG
Anlage F – Förderbedarf

Informationen als PDF zum Ausdrucken

Informationen zum Schüleraufnahmeverfahren im Schuljahr 2023/2024 - Klasse 5

Sehr geehrte Eltern,

wir freuen uns über Ihr Interesse an unserer Schule. Für die Anmeldung an unserer Schule beachten Sie bitte die nachfolgenden Hinweise.

Fall I: Es liegt eine Bildungsempfehlung für das Gymnasium vor, ausgestellt von einer staatlichen Grundschule.
Die Anmeldung erfolgt ausschließlich über den Postweg an:
Geschwister-Scholl-Gymnasium Taucha
Geschwister-Scholl-Straße 4
04425 Taucha
Die Unterlagen versenden Sie bitte in einem Briefumschlag.

Fall II: Es liegt eine Bildungsempfehlung für die Oberschule vor oder der Schüler/ die Schülerin kommt von einer Grundschule in freier Trägerschaft.
Die Anmeldung wird persönlich und von beiden Personensorgeberechtigten vorgenommen, sofern sie das gemeinsame Sorgerecht haben. Anderenfalls ist die Vorlage einer Vollmacht bzw. der Nachweis der Alleinsorgeberechtigung erforderlich.
(Bringen Sie bitte alle Unterlagen zur Anmeldung mit.)

Anmeldetermine für Fall II (direkt in unserem Sekretariat) sind:
Montag, 13.02.2023, 07:30 – 12:00 und 15:00 – 17:30
Mittwoch, 22.02.2023, 07:30 – 12:00 und 15:00 – 17:30
Dienstag, 28.02.2023, 15:00 – 17:30
Sollte keiner der oben genannten Termine passen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf unter: 034298/35280 oder per Kontaktformular.

Folgende Unterlagen sind für beide Fälle erforderlich:
1. Bildungsempfehlung im Original
2. Formblatt des LaSuB („gelber Zettel“) – mit Stempel der Grundschule – Bitte alle 3 Schulwünsche angeben im Original (*)
3. Kopie der Geburtsurkunde
4. Kopie der Halbjahresinformation Klasse 4 und des Endjahreszeugnisses Klasse 3
5. Kopie der Personalausweise als Nachweis zum Hauptwohnsitz des Kindes oder Kopie der Meldebescheinigung
6. Nachweis gemäß Masernschutzgesetz (nur bei Aufnahme aus Schulen in freier Trägerschaft) Vorlage Impfausweis im Original
7. Ausgefülltes Aufnahmeformular unseres Gymnasiums (Anlage 3 – Schüler-Stammdatenblatt Klasse 5_GSG) im Original
(Hinweis: Bitte beachten Sie, dass Sie das beigefügte Stammdatenblatt unserer Schule ausfüllen und nicht das grüne Stammdatenblatt, welches von der Grundschule ausgegeben wird.)
8. Gegebenenfalls Nachweis des Förderbescheides zur Inklusion in Kopie und ausgefüllte Anlage F-Förderbedarf
9. Gegebenenfalls Nachweis der Alleinsorgeberechtigung (Ansonsten sind immer beide Unterschriften der Personensorgeberechtigten notwendig.)
10. Passfoto für Schülerausweis (auf Rückseite mit Namen in Druckbuchstaben versehen)

(*) Für Schülerinnen und Schüler mit Bildungsempfehlung Oberschule ist zusätzlich die Anlage 1-Information für Eltern mit Bildungsempfehlung für die Oberschule auszufüllen. Der Eintrag zum Beratungsgespräch bleibt noch frei. Dieser wird bei der Anmeldung ergänzt.

Für Schülerinnen und Schüler von freien Trägern ohne gelben Zettel: Formloses Blatt:
Name, Anschrift, Geburtsdatum, Geburtsort, alle drei Schulwünsche, beide Unterschriften.

Bitte beachten Sie, dass kein Rechtsanspruch auf den Besuch einer bestimmten Schule besteht. Insbesondere besteht auch kein Rechtsanspruch auf Aufnahme an dem Gymnasium, welches Ihre Anmeldung entgegengenommen und an dem das Beratungsgespräch stattgefunden hat.

Über die Aufnahme der Schülerinnen und Schüler entscheiden die Schulleiter im Rahmen der an der Schule verfügbaren Kapazität. Überschreitet die Anzahl der Anmeldungen die vorhandene Kapazität, wird eine Auswahl unter den Bewerbern anhand der festgelegten Kriterien getroffen.

An unserer Schule werden im Schuljahr 2023/24 vier 5. Klassen eingerichtet.

Durch die Schulleiterin wurden gemäß § 34 Abs. 6 SächsSchulG, § 3 Abs. 3 Schulordnung Gymnasien Abiturprüfung (SOGYA) nachstehende Aufnahmekriterien in dieser Reihenfolge festgelegt:
a. Vorrangig aufgenommen werden:
1. Kinder, deren Geschwister zum Zeitpunkt des Schuljahresbeginns (2023/24) unsere Schule besuchen;
2. Kinder mit Hauptwohnsitz im Zuständigkeitsbereich des Schulträgers (Landkreis Nordsachsen); Bei Kapazitätsüberschreitung erfolgt die erforderliche Auswahl unter diesen Schülerinnen und Schülern im Losverfahren.
b. Die Vergabe der übrigen Plätze erfolgt im Losverfahren.
c. Weiterhin ist zu beachten, dass
• ggf. Plätze für Jahrgangswiederholer vorzuhalten sind,
• ggf. die Aufnahme von Zwillingen berücksichtigt werden muss,
• ggf. Plätze für inklusiv unterrichtete Schülerinnen und Schüler gemäß § 2 SächsKlassBVO kapazitätsmindernd (Gewichtungszuschläge) berücksichtigt werden,
• in jeder Klasse maximal 28 Kinder unterrichtet werden können,
• im Haus I kein Fahrstuhl zur Verfügung steht.

Bitte beachten Sie, dass Aspekte wie das pädagogische Konzept der Schule (Profile, Fremdsprachen), Kooperationsvereinbarungen mit Grundschulen, Wohnortnähe etc. bei der Auswahl der Schülerinnen und Schüler keine Rolle spielen.

Kann eine Aufnahme Ihres Kindes an unserer Schule nicht erfolgen, werden Ihre Anmeldeunterlagen mit Ihrem Einverständnis an die Schule Ihres Zweit- bzw. Drittwunsches weitergeleitet. Bitte bedenken Sie, dass an den Zweit- bzw. Drittwunschschulen keine neuen Auswahlverfahren mehr durchgeführt werden, wenn die Plätze an den Schulen bereits mit dem Erstwunsch vergeben sind. Die Auswahl der Schulen im Erst-, Zweit- bzw. Drittwunsch sollten Sie daher sorgsam treffen.

Sollte Ihr Kind aufgrund der großen Nachfrage an Plätzen an keiner Ihrer Wunschschulen aufgenommen werden können, werden Ihre Antragsunterlagen mit Ihrem Einverständnis an eine Schule mit noch vorhandenen Aufnahmekapazitäten übergeben.

Termine:
· Anmeldeschluss ist Freitag, 03.03.2023, 11:30 Uhr.
· Sie bekommen bis spätestens 10.03.2023 eine Eingangsbestätigung per Mail. Aus diesem Grund ist die Angabe Ihrer E-Mail-Adresse auch unbedingt erforderlich.
· Der Bescheid zum Thema Aufnahme erreicht Sie am 26.05.2023.

Eltern von Schülerinnen und Schülern, denen eine Bildungsempfehlung für das Gymnasium erst am Ende des Schuljahres erteilt wird, können bis zum 03. Juli 2023 einen Antrag auf Aufnahme ihres Kindes bei dem Gymnasium ihrer Wahl stellen.

Kathrin Rentsch / Schulleiterin

Hinweis in eigener Sache: Notwendige Formulare für die Anmeldung werden Ihnen hiermit auf unserer Homepage zur Verfügung gestellt. Bitte beachten Sie, dass die Reihenfolge der Anmeldungen überhaupt keine Rolle für die Auswahl der Schülerinnen und Schüler spielt. Vielen Dank.

Anlage 1 – Informationen für Eltern mit Bildungsempfehlung für die Oberschule
Anlage 2 – Information zur Erhebung personenbezogener Daten
Anlage 3 – Schüler-Stammdatenblatt Klasse 5_GSG
Anlage F – Förderbedarf

Informationen als PDF zum Ausdrucken