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HAUSORDNUNG

HAUSORDNUNG

Präambel

Die Lehrerinnen und Lehrer und Schülerinnen und Schüler des Geschwister-Scholl-Gymnasiums Taucha möchten mit dieser Hausordnung erreichen, dass gegenseitige Rücksichtnahme sowie Achtung, Höflichkeit, Sauberkeit und Ordnung auf dem gesamten Schulgelände Prinzipien für alle sind.

HAUSO. HERUNTERLADENNUTZUNGSBED: WLAN

1. Geltungsbereich
Die Hausordnung gilt im Hauptgebäude (Haus 1), im Haus 2 und auf dem Schulgelände.

2. Regelungen zu Unterrichtsbeginn und -ende
2.1 Das Schulgelände wird um 7.00 Uhr geöffnet. Damit beginnt die Fürsorge- und Aufsichtspflicht der Schule. Der Einlass in die Schulgebäude erfolgt um 7.15 Uhr.
2.2 Die Schülerinnen und Schüler, die mit Fahrrädern bzw. Krafträdern zur Schule kommen, benutzen die vorgesehenen Fahrradständer bzw. Stellplätze des Hauses 1. Das Anlehnen der Fahrräder bzw. Krafträder an die Hauswände ist nicht gestattet. Auf dem gesamten Schulgelände werden alle Zweiräder geschoben.
2.3 Die Schülerinnen und Schüler erscheinen 5 Minuten vor Stundenbeginn im jeweiligen Zimmer und bereiten sich auf den Unterricht vor. Die Oberbekleidung wird an die vorgesehenen Kleiderhaken gehängt.
2.4 Erscheint die unterrichtende Lehrerin bzw. der unterrichtende Lehrer nicht im Unterrichtsraum, so sind der Klassen- bzw. Kurssprecherin bzw. -sprecher oder seine Stellvertreterin bzw. sein Stellvertreter verpflichtet, dies 5 Minuten nach Unterrichtsbeginn im Sekretariat zu melden oder eine Lehrerin bzw. einen Lehrer anzusprechen. Im Haus 2 wird das Sekretariat oder bei dessen Nichtbesetzung die Lehrerin oder der Lehrer im Nachbarzimmer informiert.
2.5 Die Unterrichtsräume sind immer in ordentlichem Zustand zu verlassen. Nach Unterrichtsende sind im jeweiligen Zimmer alle Stühle hochzustellen, die Fenster zu schließen und das Licht auszuschalten.
2.6 Die Busschülerinnen und Busschüler können sich zur Überbrückung von Wartezeiten im dafür vorgesehenen Raum im Haus 1 aufhalten.
2.7 Das Haus 2 ist ab 12.45 Uhr für die Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums geschlossen. Ab 12.45 Uhr wird das Haus 2 durch die Musikschule genutzt. Wenn das Hoftor am Haus 2 verschlossen ist, ist auch das Schulgebäude verschlossen und somit für Schülerinnen und Schüler und Lehrerinnen und Lehrer nicht mehr zu betreten.

3. Verhalten in den Pausen und Freistunden
3.1 Die Schülerinnen und Schüler der Klassen 5-10 dürfen in den Pausen und Freistunden das Schulgelände nicht verlassen (außer Unterrichtsgang zwischen Haus 1 und 2 ausschließlich über den Käthe-Kollwitz-Weg).
3.2 Während der Hofpausen müssen sich alle Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 5-9 mit ihren Schultaschen auf den Hof begeben; ebenso Lernende der 10.-12. Klassen, die sich entscheiden ihre Pause nicht im Schulgebäude zu verbringen. (Ausnahme: wetterbedingte Hauspause).
3.3 Der Zimmerwechsel erfolgt am Ende der Hofpausen.
3.4 Die Fenster bleiben in den Pausen und Freistunden angekippt oder verschlossen.

4. Ordnung und Sauberkeit in der Schule
4.1 Alle Lehrerinnen und Lehrer und Schülerinnen und Schüler sind für Ordnung und Sauberkeit in den Schulgebäuden und auf dem Schulgelände verantwortlich.
4.2 Bei der Pflege und Reinigung der Außenanlagen unterstützen die Schülerinnen und Schüler den Hausmeister in Abstimmung mit den Klassenleitungen und der Schulleitung.

5. Verhaltens- und Umgangsregeln
5.1 Alle Schülerinnen und Schüler haben sich an die speziellen Raumnutzungsordnungen (Mehrzweckhalle, Speiseraum, Bibliothek, Toiletten, Fachräume usw.) zu halten.
5.2 Eine Nutzung der Unterrichtsräume nach Unterrichtsende ist rechtzeitig im Planungsbüro anzumelden.
5.3 Das Werfen von Schneebällen ist untersagt.
5.4 Mutwillige Zerstörungen und festgestellte Sachbeschädigungen sind von allen Schülerinnen und Schülern anzuzeigen. Die Verursacherin bzw. der Verursacher muss den Schaden ersetzen.
5.5 Fundsachen sind beim Hausmeister abzugeben.

6. Regeln zum Umgang mit elektronischen/digitalen Endgeräten
6.1 Die Nutzung digitaler Endgeräte, wie zum Beispiel Tablets/Handys/Laptops, ist im Unterricht ausschließlich für schulische Zwecke und nach Absprache mit der Fachlehrerin bzw. dem Fachlehrer gestattet.
6.2 Tablets zum Mitschreiben im Unterricht sind in der Regel ab Klasse 9, in Absprache mit der jeweiligen Fachlehrerin bzw. dem jeweiligen Fachlehrer, erlaubt. Die Fachlehrerin bzw. der Fachlehrerkann jedoch die Nutzung der Geräte zu jeder Zeit aus pädagogischen oder didaktischen Gründen einschränken oder nicht zulassen. (Die Fachlehrerin bzw. der Fachlehrer kann sich mit den Beratungslehrkräften, der Klassenleitung oder Klassenkonferenz abstimmen.)
6.3 Das Fotografieren (von Tafelbildern, Arbeitsblättern etc.) ist erst nach ausdrücklicher Erlaubnis durch die unterrichtende Fachlehrerin bzw. den unterrichtenden Fachlehrer erlaubt. Gleiches gilt für Film- und Tonaufnahmen.
6.4 Persönlichkeitsrechte aller an Unterricht Beteiligten müssen zu jeder Zeit gewahrt bleiben. Grundlagen dafür sind die jeweils aktuell geltenden Gesetzlichkeiten.
6.5 Die Schule übernimmt bei Verlust/Diebstahl oder Beschädigung keine Haftung.

7. Die Nutzung des WLAN
Die Nutzung des WLAN unterliegt den jeweils gültigen Regeln.

8. Nottelefon
Über das Nottelefon im Erdgeschoss des Hauses 1 ist jederzeit ein Notruf absetzbar.

9. Inkrafttreten
Die Hausordnung tritt ab 21.08.2023 in Kraft.

Kathrin Rentsch
(Schulleiterin)