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Sekretariat GSG Taucha

SEKRETARIAT

Claudia Ludwig & Nina Wiebach

Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag

07:30 Uhr bis 14:30 Uhr

Freitag

07:30 Uhr bis 13:30 Uhr

Kontakt

Telefon:

+49 (0) 34298 35280

Telefax:

+49 (0) 34298 352819

Außerhalb der Öffnungszeiten können Sie Ihr Anliegen auf dem Anrufbeantworter hinterlassen oder eine E-Mail senden.

Das Fernbleiben vom Unterricht bzw. Krankmeldungen von Schülern müssen am betreffenden Tag bis 8:30 Uhr im Sekretariat angezeigt werden. Eine schriftliche Entschuldigung der Eltern ist dem Klassenleiter/ Tutor innerhalb von 3 Tagen zu übergeben. Bei Klausuren (betr. Jahrgangsstufe 11 und 12) ist eine ärztliche Bescheinigung erforderlich.

Anträge auf Freistellung/ Beurlaubung sind rechtzeitig schriftlich über den Klassenleiter/ Tutor an die Schulleiterin zu richten.

Vorlage Freistellungsantrag

Schüler, die auf Grund von Unwohlsein und plötzlich auftretender Erkrankung nicht mehr am Unterricht teilnehmen möchten, müssen durch die Eltern bzw. eine beauftragte Person aus der Schule abgeholt werden. Aufgrund der Fürsorge- und Aufsichtspflicht dürfen Schüler auch bei Volljährigkeit die Schule vor dem offiziellen Unterrichtsende nicht allein verlassen.

SEKRETARIAT

Claudia Ludwig & Nina Wiebach

Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag
07:30 Uhr bis 14:30 Uhr
Freitag
07:30 Uhr bis 13:30 Uhr

Telefon: +49 (0) 34298 35280

Telefax: +49 (0) 34298 352819

E-Mail: kontakt@gymnasium-taucha.de

Außerhalb der Öffnungszeiten können Sie Ihr Anliegen auf dem Anrufbeantworter hinterlassen oder eine E-Mail senden.

Das Fernbleiben vom Unterricht bzw. Krankmeldungen von Schülern müssen am betreffenden Tag bis 8:30 Uhr im Sekretariat angezeigt werden. Eine schriftliche Entschuldigung der Eltern ist dem Klassenleiter/ Tutor innerhalb von 3 Tagen zu übergeben. Bei Klausuren (betr. Jahrgangsstufe 11 und 12) ist eine ärztliche Bescheinigung erforderlich.

Anträge auf Freistellung/ Beurlaubung sind rechtzeitig schriftlich über den Klassenleiter/ Tutor an die Schulleiterin zu richten.

Vorlage Freistellungsantrag

Schüler, die auf Grund von Unwohlsein und plötzlich auftretender Erkrankung nicht mehr am Unterricht teilnehmen möchten, müssen durch die Eltern bzw. eine beauftragte Person aus der Schule abgeholt werden. Aufgrund der Fürsorge- und Aufsichtspflicht dürfen Schüler auch bei Volljährigkeit die Schule vor dem offiziellen Unterrichtsende nicht allein verlassen.