Claudia Ludwig & Nina Wiebach
SEKRETARIAT
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag
07:30 Uhr bis 14:30 Uhr
Freitag
07:30 Uhr bis 13:30 Uhr
Kontakt
Telefon:
+49 (0) 34298 35280
Telefax:
+49 (0) 34298 352819
Außerhalb der Öffnungszeiten können Sie Ihr Anliegen auf dem Anrufbeantworter hinterlassen oder eine E-Mail senden.
Das Fernbleiben vom Unterricht bzw. Krankmeldungen von Schülern müssen am betreffenden Tag bis 8:30 Uhr im Sekretariat angezeigt werden. Eine schriftliche Entschuldigung der Eltern ist dem Klassenleiter/ Tutor innerhalb von 3 Tagen zu übergeben. Bei Klausuren (betr. Jahrgangsstufe 11 und 12) ist eine ärztliche Bescheinigung erforderlich.
Anträge auf Freistellung/ Beurlaubung sind rechtzeitig schriftlich über den Klassenleiter/ Tutor an die Schulleiterin zu richten.
Schüler, die auf Grund von Unwohlsein und plötzlich auftretender Erkrankung nicht mehr am Unterricht teilnehmen möchten, müssen durch die Eltern bzw. eine beauftragte Person aus der Schule abgeholt werden. Aufgrund der Fürsorge- und Aufsichtspflicht dürfen Schüler auch bei Volljährigkeit die Schule vor dem offiziellen Unterrichtsende nicht allein verlassen.
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Telefax: +49 (0) 34298 352819
E-Mail: kontakt@gymnasium-taucha.de
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Das Fernbleiben vom Unterricht bzw. Krankmeldungen von Schülern müssen am betreffenden Tag bis 8:30 Uhr im Sekretariat angezeigt werden. Eine schriftliche Entschuldigung der Eltern ist dem Klassenleiter/ Tutor innerhalb von 3 Tagen zu übergeben. Bei Klausuren (betr. Jahrgangsstufe 11 und 12) ist eine ärztliche Bescheinigung erforderlich.
Anträge auf Freistellung/ Beurlaubung sind rechtzeitig schriftlich über den Klassenleiter/ Tutor an die Schulleiterin zu richten.
Schüler, die auf Grund von Unwohlsein und plötzlich auftretender Erkrankung nicht mehr am Unterricht teilnehmen möchten, müssen durch die Eltern bzw. eine beauftragte Person aus der Schule abgeholt werden. Aufgrund der Fürsorge- und Aufsichtspflicht dürfen Schüler auch bei Volljährigkeit die Schule vor dem offiziellen Unterrichtsende nicht allein verlassen.