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Informationen zum Schüleraufnahmeverfahren im Schuljahr 2024/2025 - Klasse 5

Sehr geehrte Eltern,

wir freuen uns über Ihr Interesse an unserer Schule. Für die Anmeldung an unserer Schule beachten Sie bitte die nachfolgenden Hinweise.

Fall I: Es liegt eine Bildungsempfehlung für das Gymnasium vor, ausgestellt von einer staatlichen Grundschule.
Die Anmeldung erfolgt ausschließlich über den Postweg an:
Geschwister-Scholl-Gymnasium Taucha
Geschwister-Scholl-Straße 4
04425 Taucha

Die Unterlagen (bitte in einer Prospekthülle) versenden Sie bitte in einem Briefumschlag.  Alternativ können Sie die Unterlagen in den Hausbriefkasten einwerfen, der sich am Tor des Südeingangs  unserer Schule befindet.

Fall II: Es liegt eine Bildungsempfehlung für die Oberschule vor oder der Schüler/ die Schülerin kommt von einer Grundschule in freier Trägerschaft:
Die Anmeldung wird persönlich und von beiden Personensorgeberechtigten vorgenommen, sofern sie das gemeinsame Sorgerecht haben. Anderenfalls ist die Vorlage einer Vollmacht bzw. der Nachweis der Alleinsorgeberechtigung erforderlich.

Anlage 5_Vollmacht für die Anmeldung zum Schulbesuch
(Bringen Sie bitte alle Unterlagen zur Anmeldung mit.) 

Anmeldetermine für Fall II (direkt in unserem Sekretariat) sind: 
Montag, 12.02.2024, 07:30 – 13:00
Mittwoch, 21.02.2024, 07:30 – 14:30
Dienstag, 27.02.2024, 15:00 – 17:30
Sollte keiner der oben genannten Termine passen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf unter:
034298/35280 oder per

KONTAKTFORMULAR

Folgende Unterlagen sind für beide Fälle erforderlich:
1. Bildungsempfehlung im Original
2. Gelbes Antragsformular im Original mit Stempel der Grundschule – Es sind  drei Schulwünsche anzugeben (*)
3. Kopie der Geburtsurkunde
4. Kopie der Halbjahresinformation Klasse 4 und des Endjahreszeugnisses Klasse 3
5. Kopie der Personalausweise als Nachweis zum Hauptwohnsitz des Kindes oder Kopie der aktuellen Meldebescheinigung
6. Nur bei Aufnahme aus Schulen in freier Trägerschaft: Nachweis Impfung Masern in Kopie
7. Ausgefülltes Schülerstammdatenblatt unseres Gymnasiums im Original. Anlage 2_Information zur Erhebung personenbezogener Daten;  Anlage 3_Schüler-Stammdatenblatt Klasse 5_GSG Taucha
8. Gegebenenfalls Nachweis des Förderbescheides zur Inklusion in Kopie und ausgefüllte Anlage 4_Angaben zum sonderpaedagogischen Foerderbedarf
9. Gegebenenfalls Nachweis der Alleinsorgeberechtigung (Ansonsten sind immer beide Unterschriften der Personensorgeberechtigten notwendig. Anlage 5_Vollmacht für die Anmeldung zum Schulbesuch
10. Passfoto für Schülerausweis (auf Rückseite mit Namen in Druckbuchstaben versehen)

(*) Für Schülerinnen und Schüler mit Bildungsempfehlung Oberschule ist zusätzlich die Anlage 1_Informationen für Eltern mit Bildungsempfehlung für die Oberschule auszufüllen. Der Eintrag zum Beratungsgespräch bleibt noch frei. Dieser wird bei der Anmeldung ergänzt.

Für Schülerinnen und Schüler von freien Trägern ohne gelben Zettel: Formloses Blatt:
Name, Anschrift, Geburtsdatum, Geburtsort, alle drei Schulwünsche, beide Unterschriften.

Bitte beachten Sie, dass kein Rechtsanspruch auf den Besuch einer bestimmten Schule besteht. Insbesondere besteht auch kein Rechtsanspruch auf Aufnahme an dem Gymnasium, welches Ihre Anmeldung entgegengenommen und an dem das Beratungsgespräch stattgefunden hat.

Über die Aufnahme der Schülerinnen und Schüler entscheiden die Schulleiter im Rahmen der an der Schule verfügbaren Kapazität. Überschreitet die Anzahl der Anmeldungen die vorhandene Kapazität, wird eine Auswahl unter den Bewerbern anhand der festgelegten Kriterien getroffen.

An unserer Schule werden im Schuljahr 2024/25 voraussichtlich fünf 5. Klassen eingerichtet. 

Im Falle eines eintretenden Kapazitätsengpasses werden wir auf ein bewährtes sowie mit dem Landesamt für Schule und Bildung abgestimmtes Aufnahmeverfahren zurückgreifen. 

Die Auswahl der SuS erfolgt auf der Grundlage sachgerechter Kriterien in Kombination mit dem Zufallsprinzip (Losentscheid). 

Durch die Schulleiterin wurden gemäß § 34 Abs. 6 SächsSchulG, § 3 Abs. 3 Schulordnung Gymnasien Abiturprüfung (SOGYA) nachstehende Aufnahmekriterien in dieser Reihenfolge festgelegt:

a. Vorrangig aufgenommen werden:
1. Kinder, deren Geschwister zum Zeitpunkt des Schuljahresbeginns (2024/25) unsere Schule besuchen;
2. Kinder mit Hauptwohnsitz im Zuständigkeitsbereich des Schulträgers (Landkreis Nordsachsen); Bei Kapazitätsüberschreitung erfolgt die erforderliche Auswahl unter diesen Schülerinnen und Schülern im Losverfahren.
b. Die Vergabe der übrigen Plätze erfolgt im Losverfahren.
c. Weiterhin ist zu beachten, dass
• ggf. Plätze für Jahrgangswiederholer vorzuhalten sind,
• ggf. die Aufnahme von Zwillingen berücksichtigt werden muss,
• ggf. Plätze für inklusiv unterrichtete Schülerinnen und Schüler gemäß § 2 SächsKlassBVO kapazitätsmindernd (Gewichtungszuschläge) berücksichtigt werden,
• in jeder Klasse maximal 28 Kinder unterrichtet werden können,
• im Haus I kein Fahrstuhl zur Verfügung steht.

Sofern Ihr Kind nach Abschluss des Aufnahmeverfahrens nicht an unserer Schule aufgenommen werden kann, erfolgt eine Umlenkung an eine andere Schule. Sie erhalten dann zeitgleich mit unserer Ablehnung von dort eine Aufnahmebestätigung. Die Anmeldeunterlagen werden von uns an die aufnehmende Schule versendet, so dass Sie Ihr Kind nicht noch einmal anmelden müssen. Obwohl wir in solchen Fällen in ständigem Kontakt mit den Schulen des Zweit- und Drittwunsches stehen, kann nicht garantiert werden, dass eine Aufnahme an einer der beiden Schulen erfolgen kann. 

Da Ihr Kind nur an der Schule am Auswahlverfahren teilnimmt, an der es unter Vorlage der Originalbildungsempfehlung angemeldet wurde, hängt eine Aufnahme an der Zweit- bzw. Drittwunschschule davon ab, ob dort nach Aufnahme der an dieser Schule angemeldeten Schüler noch freie Plätze vorhanden sind. Sofern weder Zweit- noch Drittwunsch erfüllt werden können, werden Ihre Antragsunterlagen an eine Schule mit noch vorhandenen Aufnahmekapazitäten übergeben. Hierbei wird darauf geachtet, dass die aufnehmende Schule mit öffentlichen Verkehrsmitteln in zumutbarer Weise für ihr Kind erreichbar ist. Es lässt sich jedoch nicht in jedem Einzelfall vermeiden, dass längere Anfahrtswege entstehen. 

Für den Fall, dass nach Herausgabe der Aufnahmebescheide wieder Schulplätze frei werden, wird von uns eine Nachrückerliste erstellt. Die Besetzung der frei werdenden Schulplätze erfolgt dann entsprechend der Platzierung auf der Nachrückerliste. Für die Teilnahme am Nachrückverfahren reicht ein entsprechender schriftlicher (formloser) Antrag aus, mit dem Sie Ihren Willen bekunden, weiterhin Interesse an einem Schulplatz an unserer Schule zu haben.

Bitte beachten Sie, dass Aspekte wie das pädagogische Konzept der Schule (Profile, Fremdsprachen), Kooperationsvereinbarungen mit Grundschulen, Wohnortnähe etc. bei der Auswahl der Schülerinnen und Schüler keine Rolle spielen.

Das LaSuB bietet in diesem Jahr erstmalig eine Informationsveranstaltung an. Den Link dazu finden Sie unter: Anlage 6_Einladung zur Online-Informationsveranstaltung des LaSuB

Termine:
· Anmeldeschluss ist Freitag, 01.03.2024, 11:30 Uhr.
· Sie bekommen bis spätestens 10.03.2024 eine Eingangsbestätigung per Mail. Aus diesem Grund ist die Angabe Ihrer E-Mailadresse auch unbedingt erforderlich.
· Der Bescheid zum Thema Aufnahme erreicht Sie am 13.05.2024.

Ein erster Elternabend der zukünftigen 5. Klassen am Geschwister-Scholl-Gymnasium Taucha wird voraussichtlich am Donnerstag, dem 13.06.2024, 18.00 Uhr stattfinden.

Eine konkrete Einladung erhalten Sie mit dem Aufnahmebescheid.

Eltern von Schülerinnen und Schülern, denen eine Bildungsempfehlung für das Gymnasium erst am Ende des Schuljahres erteilt wird, können bis zum 17. Juni 2024, 11.30 Uhr einen Antrag auf Aufnahme ihres Kindes bei dem Gymnasium ihrer Wahl stellen.  Der Bescheid zum Thema Aufnahme erreicht Sie am 01.07.2024.

Hinweis in eigener Sache: Notwendige Formulare für die Anmeldung werden Ihnen hiermit auf unserer Homepage zur Verfügung gestellt. Bitte beachten Sie, dass die Reihenfolge der Anmeldungen überhaupt keine Rolle für die Auswahl der Schülerinnen und Schüler spielt. Vielen Dank.

gezeichnet:
Kathrin Rentsch / Schulleiterin

 

Anlagen

Anlage 1_Informationen für Eltern mit Bildungsempfehlung für die Oberschule
Anlage 2_Information zur Erhebung personenbezogener Daten
Anlage 3_Schüler-Stammdatenblatt Klasse 5_GSG Taucha
Anlage 4_Angaben zum sonderpaedagogischen Foerderbedarf
Anlage 5_Vollmacht für die Anmeldung zum Schulbesuch
Anlage 6_Einladung zur Online-Informationsveranstaltung des LaSuB

Informationen als PDF zum Ausdrucken

Informationen zum Schüleraufnahmeverfahren im Schuljahr 2024/2025 - Klasse 5

Sehr geehrte Eltern,

wir freuen uns über Ihr Interesse an unserer Schule. Für die Anmeldung an unserer Schule beachten Sie bitte die nachfolgenden Hinweise.

Fall I: Es liegt eine Bildungsempfehlung für das Gymnasium vor, ausgestellt von einer staatlichen Grundschule.
Die Anmeldung erfolgt ausschließlich über den Postweg an:
Geschwister-Scholl-Gymnasium Taucha
Geschwister-Scholl-Straße 4
04425 Taucha

Die Unterlagen (bitte in einer Prospekthülle) versenden Sie bitte in einem Briefumschlag.  Alternativ können Sie die Unterlagen in den Hausbriefkasten einwerfen, der sich am Tor des Südeingangs  unserer Schule befindet.

Fall II: Es liegt eine Bildungsempfehlung für die Oberschule vor oder der Schüler/ die Schülerin kommt von einer Grundschule in freier Trägerschaft:
Die Anmeldung wird persönlich und von beiden Personensorgeberechtigten vorgenommen, sofern sie das gemeinsame Sorgerecht haben. Anderenfalls ist die Vorlage einer Vollmacht bzw. der Nachweis der Alleinsorgeberechtigung erforderlich.

Anlage 5_Vollmacht für die Anmeldung zum Schulbesuch
(Bringen Sie bitte alle Unterlagen zur Anmeldung mit.) 

Anmeldetermine für Fall II (direkt in unserem Sekretariat) sind: 
Montag, 12.02.2024, 07:30 – 13:00
Mittwoch, 21.02.2024, 07:30 – 14:30
Dienstag, 27.02.2024, 15:00 – 17:30
Sollte keiner der oben genannten Termine passen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf unter:
034298/35280 oder per

KONTAKTFORMULAR

Folgende Unterlagen sind für beide Fälle erforderlich:
1. Bildungsempfehlung im Original
2. Gelbes Antragsformular im Original mit Stempel der Grundschule – Es sind  drei Schulwünsche anzugeben (*)
3. Kopie der Geburtsurkunde
4. Kopie der Halbjahresinformation Klasse 4 und des Endjahreszeugnisses Klasse 3
5. Kopie der Personalausweise als Nachweis zum Hauptwohnsitz des Kindes oder Kopie der aktuellen Meldebescheinigung
6. Nur bei Aufnahme aus Schulen in freier Trägerschaft: Nachweis Impfung Masern in Kopie
7. Ausgefülltes Schülerstammdatenblatt unseres Gymnasiums im Original. Anlage 2_Information zur Erhebung personenbezogener Daten;  Anlage 3_Schüler-Stammdatenblatt Klasse 5_GSG Taucha
8. Gegebenenfalls Nachweis des Förderbescheides zur Inklusion in Kopie und ausgefüllte Anlage 4_Angaben zum sonderpaedagogischen Foerderbedarf
9. Gegebenenfalls Nachweis der Alleinsorgeberechtigung (Ansonsten sind immer beide Unterschriften der Personensorgeberechtigten notwendig. Anlage 5_Vollmacht für die Anmeldung zum Schulbesuch
10. Passfoto für Schülerausweis (auf Rückseite mit Namen in Druckbuchstaben versehen)

(*) Für Schülerinnen und Schüler mit Bildungsempfehlung Oberschule ist zusätzlich die Anlage 1_Informationen für Eltern mit Bildungsempfehlung für die Oberschule auszufüllen. Der Eintrag zum Beratungsgespräch bleibt noch frei. Dieser wird bei der Anmeldung ergänzt.

Für Schülerinnen und Schüler von freien Trägern ohne gelben Zettel: Formloses Blatt:
Name, Anschrift, Geburtsdatum, Geburtsort, alle drei Schulwünsche, beide Unterschriften.

Bitte beachten Sie, dass kein Rechtsanspruch auf den Besuch einer bestimmten Schule besteht. Insbesondere besteht auch kein Rechtsanspruch auf Aufnahme an dem Gymnasium, welches Ihre Anmeldung entgegengenommen und an dem das Beratungsgespräch stattgefunden hat.

Über die Aufnahme der Schülerinnen und Schüler entscheiden die Schulleiter im Rahmen der an der Schule verfügbaren Kapazität. Überschreitet die Anzahl der Anmeldungen die vorhandene Kapazität, wird eine Auswahl unter den Bewerbern anhand der festgelegten Kriterien getroffen.

An unserer Schule werden im Schuljahr 2024/25 voraussichtlich fünf 5. Klassen eingerichtet. 

Im Falle eines eintretenden Kapazitätsengpasses werden wir auf ein bewährtes sowie mit dem Landesamt für Schule und Bildung abgestimmtes Aufnahmeverfahren zurückgreifen. 

Die Auswahl der SuS erfolgt auf der Grundlage sachgerechter Kriterien in Kombination mit dem Zufallsprinzip (Losentscheid). 

Durch die Schulleiterin wurden gemäß § 34 Abs. 6 SächsSchulG, § 3 Abs. 3 Schulordnung Gymnasien Abiturprüfung (SOGYA) nachstehende Aufnahmekriterien in dieser Reihenfolge festgelegt:

a. Vorrangig aufgenommen werden:
1. Kinder, deren Geschwister zum Zeitpunkt des Schuljahresbeginns (2024/25) unsere Schule besuchen;
2. Kinder mit Hauptwohnsitz im Zuständigkeitsbereich des Schulträgers (Landkreis Nordsachsen); Bei Kapazitätsüberschreitung erfolgt die erforderliche Auswahl unter diesen Schülerinnen und Schülern im Losverfahren.
b. Die Vergabe der übrigen Plätze erfolgt im Losverfahren.
c. Weiterhin ist zu beachten, dass
• ggf. Plätze für Jahrgangswiederholer vorzuhalten sind,
• ggf. die Aufnahme von Zwillingen berücksichtigt werden muss,
• ggf. Plätze für inklusiv unterrichtete Schülerinnen und Schüler gemäß § 2 SächsKlassBVO kapazitätsmindernd (Gewichtungszuschläge) berücksichtigt werden,
• in jeder Klasse maximal 28 Kinder unterrichtet werden können,
• im Haus I kein Fahrstuhl zur Verfügung steht.

Sofern Ihr Kind nach Abschluss des Aufnahmeverfahrens nicht an unserer Schule aufgenommen werden kann, erfolgt eine Umlenkung an eine andere Schule. Sie erhalten dann zeitgleich mit unserer Ablehnung von dort eine Aufnahmebestätigung. Die Anmeldeunterlagen werden von uns an die aufnehmende Schule versendet, so dass Sie Ihr Kind nicht noch einmal anmelden müssen. Obwohl wir in solchen Fällen in ständigem Kontakt mit den Schulen des Zweit- und Drittwunsches stehen, kann nicht garantiert werden, dass eine Aufnahme an einer der beiden Schulen erfolgen kann. 

Da Ihr Kind nur an der Schule am Auswahlverfahren teilnimmt, an der es unter Vorlage der Originalbildungsempfehlung angemeldet wurde, hängt eine Aufnahme an der Zweit- bzw. Drittwunschschule davon ab, ob dort nach Aufnahme der an dieser Schule angemeldeten Schüler noch freie Plätze vorhanden sind. Sofern weder Zweit- noch Drittwunsch erfüllt werden können, werden Ihre Antragsunterlagen an eine Schule mit noch vorhandenen Aufnahmekapazitäten übergeben. Hierbei wird darauf geachtet, dass die aufnehmende Schule mit öffentlichen Verkehrsmitteln in zumutbarer Weise für ihr Kind erreichbar ist. Es lässt sich jedoch nicht in jedem Einzelfall vermeiden, dass längere Anfahrtswege entstehen. 

Für den Fall, dass nach Herausgabe der Aufnahmebescheide wieder Schulplätze frei werden, wird von uns eine Nachrückerliste erstellt. Die Besetzung der frei werdenden Schulplätze erfolgt dann entsprechend der Platzierung auf der Nachrückerliste. Für die Teilnahme am Nachrückverfahren reicht ein entsprechender schriftlicher (formloser) Antrag aus, mit dem Sie Ihren Willen bekunden, weiterhin Interesse an einem Schulplatz an unserer Schule zu haben.

Bitte beachten Sie, dass Aspekte wie das pädagogische Konzept der Schule (Profile, Fremdsprachen), Kooperationsvereinbarungen mit Grundschulen, Wohnortnähe etc. bei der Auswahl der Schülerinnen und Schüler keine Rolle spielen.

Das LaSuB bietet in diesem Jahr erstmalig eine Informationsveranstaltung an. Den Link dazu finden Sie unter: Anlage 6_Einladung zur Online-Informationsveranstaltung des LaSuB

Termine:
· Anmeldeschluss ist Freitag, 01.03.2024, 11:30 Uhr.
· Sie bekommen bis spätestens 10.03.2024 eine Eingangsbestätigung per Mail. Aus diesem Grund ist die Angabe Ihrer E-Mailadresse auch unbedingt erforderlich.
· Der Bescheid zum Thema Aufnahme erreicht Sie am 13.05.2024.

Ein erster Elternabend der zukünftigen 5. Klassen am Geschwister-Scholl-Gymnasium Taucha wird voraussichtlich am Donnerstag, dem 13.06.2024, 18.00 Uhr stattfinden.

Eine konkrete Einladung erhalten Sie mit dem Aufnahmebescheid.

Eltern von Schülerinnen und Schülern, denen eine Bildungsempfehlung für das Gymnasium erst am Ende des Schuljahres erteilt wird, können bis zum 17. Juni 2024, 11.30 Uhr einen Antrag auf Aufnahme ihres Kindes bei dem Gymnasium ihrer Wahl stellen.  Der Bescheid zum Thema Aufnahme erreicht Sie am 01.07.2024.

Hinweis in eigener Sache: Notwendige Formulare für die Anmeldung werden Ihnen hiermit auf unserer Homepage zur Verfügung gestellt. Bitte beachten Sie, dass die Reihenfolge der Anmeldungen überhaupt keine Rolle für die Auswahl der Schülerinnen und Schüler spielt. Vielen Dank.

gezeichnet:
Kathrin Rentsch / Schulleiterin

 

Anlagen

Anlage 1_Informationen für Eltern mit Bildungsempfehlung für die Oberschule
Anlage 2_Information zur Erhebung personenbezogener Daten
Anlage 3_Schüler-Stammdatenblatt Klasse 5_GSG Taucha
Anlage 4_Angaben zum sonderpaedagogischen Foerderbedarf
Anlage 5_Vollmacht für die Anmeldung zum Schulbesuch
Anlage 6_Einladung zur Online-Informationsveranstaltung des LaSuB

Informationen als PDF zum Ausdrucken